Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen

Die Verfolgung von NS-Gewaltverbrechen denen ausländische Staatsbürger zum Opfer gefallen waren, stand zunächst unter dem Vorbehalt der westlichen Alliierten, die in den 50er Jahren zunehmend die Zuständigkeit für die Verfolgung der noch jungen Bundesrepublik überließen. Allerdings waren die formalen Zuständigkeiten der Gerichte bzw. der Staatsanwaltschaften wegen der im Ausland begangenen Taten und der unterschiedlichen Wohnorte der Angeklagten nicht klar geregelt. Die 1958 in Ludwigsburg durch die eine Verwaltungsvereinbarung der Justizminister der Bundesländer gegründete „Zentrale Stelle“ konnte die staatsanwaltlichen Vorermittlungen einleiten und an die Gerichte abgeben. Gegen mehr als 100.000 Personen wurden Vorermittlungs- bzw. Ermittlungsverfahren eingeleitet, so auch für den Frankfurter Auschwitzprozess. Die Unterlagen der abgeschlossenen Verfahren hat das Bundesarchiv übernommen, das in Ludwigsburg eine Außenstelle errichtet hat.


 

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