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Ratsherren

Das seit 1867 bestehende Frankfurter Gemeindeverfassungsgesetz wurde durch das ab 1. Januar 1934 geltende „Gemeindeverfassungsgesetz für ganz Preußen“ außer Kraft gesetzt. Statt der seit 1919 demokratisch gewählten Stadtverordneten wurden nun parteitreue „Ratsherren“ (Gemeinderäte)ernannt. Die Stadtverordnetenversammlung wurde zum 31. Dezember 1933 aufgelöst.


 

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