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Regierungspräsident

Die Regierungspräsidien waren als die eigentlichen zentral gesteuerten Exekutivbehörden in den preußischen Provinzen gedacht, während die Oberpräsidenten (siehe dort) eine Kontrollfunktion der Staatsregierung ausüben sollten. Durch die Verlagerung vieler Verwaltungskompetenzen auf die Gauleiter und Parteiinstanzen wurden die Regierungspräsidien zu Instrumenten der Zentralverwaltung abgewertet.


 

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