Treuhänder der Arbeit

Die per Gesetz vom 19. Mai 1933 eingesetzten „Treuhänder der Arbeit“ (ab 1938 „Reichstreuhänder der Arbeit“) waren eine wichtige Institution der nationalsozialistischen Sozialpolitik. Sie hatten auf die Einhaltung der bestehenden Tarifverträge zu achten und erhielten 1938 das Recht, die Löhne nach oben oder unten verbindlich festzusetzten.


 

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