Seite ausdrucken  
 
 

 
 

Treuhänder der Arbeit

Die per Gesetz vom 19. Mai 1933 eingesetzten „Treuhänder der Arbeit“ (ab 1938 „Reichstreuhänder der Arbeit“) waren eine wichtige Institution der nationalsozialistischen Sozialpolitik. Sie hatten auf die Einhaltung der bestehenden Tarifverträge zu achten und erhielten 1938 das Recht, die Löhne nach oben oder unten verbindlich festzusetzten.


 

Verwandte Beiträge

Die Folgen eines Freispruchs: Gertrud Liebig



 
 
  Betreiber
Stadt Frankfurt am Main Institut für Stadtgeschichte
Münzgasse 9
60311 Frankfurt am Main
im Auftrag des Dezernats für Kultur und Freizeit