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Arierparagraf

Paragraf des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, Berufsverbot für „Juden“ im Öffentlichen Dienst, an Schulen und Universitäten, als Anwälte, Notare, Ärzte, Künstler, Journalisten, Apotheker und vergleichbaren Berufen


 

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