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Führerprinzip

Nationalsozialistisches Herrschaftsprinzip. In Staat und Partei oberste und unbedingte Autorität und Entscheidungskompetenz bei dem „Führer“ Adolf Hitler. Ernennung aller „Führer“ auf nachgeordneten Ebenen mit persönlicher, unbedingter Verantwortung gegenüber Hitler.


 

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