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Reichsarbeitsdienst (RAD)

Die seit 1935 bestehende Arbeitsdienstpflicht sollte alle Jugendlichen von 17 bis 25 Jahren nach Abschluss der Schul- bzw. Berufsausbildung zur „gebührenden Achtung der Handarbeit“ erziehen, in dem sie „die Schaufel in die Hand“ nehmen; männliche Jugendliche wurden bei Erdbaumaßnahmen und junge Frauen in der Landwirtschaft eingesetzt; neben der harten körperlichen Arbeit gehörten militärische Übungen und weltanschauliche Schulungen zu dem 6-monatigen Dienst; die Ableistung des Dienstes war Voraussetzung zur Zulassung eines Studiums


 

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