Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD)

Der Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD) war im Zweiten Weltkrieg ein Aufgabenbereich des Luftschutzes, der im Deutschen Reich für den Einsatz nach Luftangriffen aufgebaut wurde. In der Ersten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz wurde in Paragraf 2 die Organisation des SHD geregelt. In Luftschutz-Orten war die Polizei für den SHD zuständig. Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes, der Technischen Nothilfe sowie des Feuerlösch-, Gesundheits- und Bauwesens wurden für den SHD in Anspruch genommen.


 

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