Nürnberger GesetzeDas „Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ (RGBl. I, S. 1146) verschärfen die Ausgrenzung von Juden aus der deutschen Gesellschaft. Ehen und sexuelle Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden sind verboten. Für eine Anstellung im öffentlichen Dienst ist ein „Ariernachweis“ erforderlich. Verwandte BeiträgeDie „Säuberung“ der Universität Marie Pfungst: Erbin, Stifterin und Opfer des Holocaust |
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