Magistrat

Hermann Laass (dritter von links) auf einem Foto von Magistrat und Stadtverordneten 1926, zeitgenössische Fotografie

Meta Quarck-Hammerschlag, Peter Schlotter (2. von rechts) und Wilhelm Weidner (rechts) auf einem Foto von Magistrat und Stadtverordneten 1926, zeitgenössische Fotografie

Stadtrat August Jaspert (vorn) auf einem Foto von Magistrat und Stadtverordneten 1926, zeitgenössische Fotografie

Stadtrat Gerhard Börner (rechts) auf einem Foto von Magistrat und Stadtverordneten 1926, zeitgenössische Fotografie

Magistrat und Stadtverordnete haben sich im Römerhöfchen zu einem Erinnerungsbild versammelt, Fotografie 1926

Wilhelm Arntz

Werner Fischer-Defoy, Gemälde von Emil Dielmann, um 1936. Auf dem linken Revers war ursprünglich das NSDAP-Abzeichen zu sehen, das später übermalt wurde.

Rudolf Keller

Friedrich Lehmann

Stadtverordnete im Braunhemd (links). In der Mitte der Magistratsbank stehend Oberbürgermeister Krebs (rechts.) Die Aufnahme entstand ca. 1934.

Blick auf die Magistratsbank und die Stadtverordnetenversammlung. Das Datum dieser Aufnahme ist nicht überliefert.

Joseph Kremmer (links) inmitten von Parteigenossen. Das Entstehungsjahr dieser Aufnahme ist nicht überliefert.

Bürgermeister Linder tauft ein Segelflugzeug des NS- Fliegerkorps (1934)

Zum Autobahnanstich wurde viel NS-Prominenz erwartet. Bürgermeister Linder nach der Begrüßung von Joseph Goebbels am 23. September 1933 auf dem Flughafen Rebstock

Nach der Kommunalwahl im März 1933 waren der einst bedeutenden Stadtverordnetenversammlung nur noch wenige Monate beschieden. Ab dem 1. Januar 1934 galt das Führerprinzip: die „Ratsherren“ genannten Gemeinderäte wurden von der NSDAP ernannt.

Die Aufgabenstellung der Ratsherren blieb diffus. Außer einigen Gesetzesauszügen enthält diese Handreichung keine Erläuterungen.

Ein bezeichnendes Dokument der Rivalität und persönlichen Animositäten zwischen Gauleiter Sprenger und Oberbürgermeister Krebs: Der Gauleiter lässt dem Oberbürgermeister mitteilen, dass er sich die Auswahl der Ratsherren vorbehält.

Gremium der kommunalen Selbstverwaltung, von der Stadtverordnetenversammlung gewählte, besoldete und ehrenamtliche Stadträte, als Dezernenten zuständig für Ämter der Stadtverwaltung, mit der zum 1. Januar 1934 in Kraft tretenden Gemeindeordnung abgeschafft


 

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