Reichskulturkammer
Am 22. September 1933 in Berlin gegründete Institution zur Neuorganisation und Kontrolle des kulturellen Schaffens. Dem Propagandaministerium unterstellt, war die Kammer in sieben Einzelkammern untergliedert (Bildende Künste, Schrifttum, Musik, Theater, Film, Rundfunk, Presse). Die Mitgliedschaft war für Kulturschaffende und Journalisten verpflichtend. Der Ausschluss aus der Kammer oder die Verweigerung zur Mitgliedschaft z.B. aus rassistischen Gründen bedeutete ein Berufsverbot.
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