Stiftungsabteilung der Stadt Frankfurt

Die Stiftungsabteilung im Rechtsamt der Stadt Frankfurt betrieb ab 1935 die Verdrängung jüdischer Vorstandsmitglieder aus den gemischten Stiftungen und deren Aufspaltung in einen jüdischen und einen nichtjüdischen Teil. Im Dezember 1938 forderte sie die rein jüdischen Stiftungen auf, ihre Erträge der städtisch kontrollierten jüdischen Wohlfahrtspflege zur Verfügung zu stellen. Die endgültige reichsrechtliche Regelung vom Mai 1939 ging mit der völligen „Arisierung“ der gemischten Stiftungen noch über die Vorstellungen der Stiftungsabteilung hinaus.


Zu aktuellem Plan
 

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