ArbeitseinsatzMit dem „Gesetz zur Regelung des Arbeitseinsatzes“ vom 15. Mai 1934 wurde die Freizügigkeit des Arbeitsmarktes erheblich eingeschränkt. Mit diesem Gesetz sollte vordergründig der Zuzug von landwirtschaftlichen Arbeitern in Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit verhindert werden. Tatsächlich ging es um die uneingeschränkte Kontrolle der „Arbeit als eine Pflicht jedes einzelnen im Dienste der Volksgemeinschaft“ und der „gesünderen Verteilung der Arbeitskräfte“, wie es in Meyers Lexikon von 1936 beschönigend heißt. |
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