VertrauensratMit dem „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ 1934 an Stelle des Betriebsrats gesetztes Gremium ohne Mitbestimmungsrechte, „Wahlen“ nach einer von NSBO, DAF und „Betriebsführer“ aufgestellten Liste, Vorsitz durch „Betriebsführer“ oder durch die DAF eingesetzten „Betriebsobmann“ Verwandte BeiträgeDie Folgen eines Freispruchs: Gertrud Liebig |
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