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LAG

Abkürzung für „Lastenausgleichgesetz“ (eigentlich: Gesetz über den Lastenausgleich), das am 1. September 1952 in Kraft trat. Ziel des Gesetzes war, Vertriebeneb, Flüchtlingen und von Krieg und Verfolgung besonders Betroffenen Hilfen zur Existenzgründung bzw. -sicherung zu gewähren. Finanziert wurde das Gesetz durch Abgaben auf Gewinne aus Vermögen, Hypotheken und Krediten.


 

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