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DKP-DRP

Abküzung für „Deutsche Konservative Partei-Deutsche Rechtspartei“, die in der Tradition des preußischen Konservatismus stand und vor allem die früheren Mitglieder der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) zu mobilisieren versuchte. Beide Parteien konnten nur über eine gemeinsame Liste in Niedersachsen und Schleswig-Holstein Fuß fassen und waren im ersten Deutschen Bundestag 1949 mit 5 Abgeordneten vertreten.

Zwischen den Parteien des rechtskonservativen Spektrums gab es starke personelle Fluktuationen.


 

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