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Ausbürgerung

ist die zwangsweise Entziehung der Staatsbürgerschaft, die bereits im Parteiprogramm der NSDAP von 1920 enthalten war und sich gegen Juden richtete, die nach 1918 eingebürgert wurden. Mit dem „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft“ vom 14. Juli 1933 verloren etwa 39000 Personen, darunter mehr als einhundert ehemalige Reichstagsabgeordnete, die deutsche Staatsbürgerschaft. Reichsdeutsche Juden, die über die Reichsgrenze deportiert wurde, verloren mit der „11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 25. November 1941 die deutsche Staatsangerhörigkeit.


 

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