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Einziehung des Vermögens ausgewanderter und deportierter deutscher Juden

Nahezu gleichzeitig mit dem Beginn der systematischen Deportationen ermöglichte die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz die generelle Beschlagnahmung des Vermögens von ins Ausland geflohenen oder gewaltsam deportierten Juden.


 


 
 
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