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„Verordnung über das Arbeitsbuch für ausländische Arbeitskräfte“

Mit dieser Verordnung besteht auch für Fremd- und Zwangsarbeiter die Pflicht, ein Arbeitsbuch zu führen. Das Arbeitsbuch diente als Kontrollinstrument gegen die Freizügigkeit bei der Arbeitsplatzwahl.


 


 
 
  Betreiber
Stadt Frankfurt am Main Institut für Stadtgeschichte
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im Auftrag des Dezernats für Kultur und Freizeit