Gesetz „zur Ordnung der nationalen Arbeit“
Grundgesetz des NS-Arbeitsrechts: Freiheit der Unternehmer in betrieblichen Belangen bei ideologischer und sozialpolitischer Kontrolle durch die Deutsche Arbeitsfront.
Grundgesetz des NS-Arbeitsrechts: Freiheit der Unternehmer in betrieblichen Belangen bei ideologischer und sozialpolitischer Kontrolle durch die Deutsche Arbeitsfront.