Errichtung der Reichskulturkammer
Mit dem Reichskulturkammergesetz (RGBl. I, S. 661 f.) werden alle kulturell Tätigen in einer Einheitsorganisation unter der Leitung von Reichspropagandaminister Joseph Goebbels zusammengefasst. Juden werden damit von allen Tätigkeiten auf kulturellem Gebiet ausgeschlossen.