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Verbot von SA und SS

Aufgrund der Verschärfung des innenpolitischen Kampfes, der bürgerkriegsähnliche Züge annimmt, verbietet eine Notverordnung der Regierung Brüning die Wehrorganisationen der NSDAP (SA, SS). Gegen die Zusicherung Hitlers, die neu gebildete Regierung von Papen zu tolerieren, wird das Verbot nach zwei Monaten aufgehoben.


 


 
 
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